Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Zeugnisformular- und Aufzeichnungenverordnung geändert wird
Stelle A10
GZ ABT10-678600/2022-4
Frist (Ende) 08.09.2023
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: lwschulen@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).