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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Steiermärkische land- und forstwirtschaftliche Zeugnisformular- und Aufzeichnungenverordnung geändert wird

Stelle
A10
GZ
ABT10-678600/2022-4
Frist (Ende)
08.09.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
lwschulen@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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