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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Tourismusinteressentenbeiträge festgesetzt werden (Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2023, StTIB-VO)

Stelle
A12
GZ
ABT12-578764/2022-1
Frist (Ende)
17.11.2022
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
tourismus@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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