Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Tourismusinteressentenbeiträge festgesetzt werden (Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2023, StTIB-VO)
Stelle A12
GZ ABT12-578764/2022-1
Frist (Ende) 17.11.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).