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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Tourismusinteressentenbeiträge festgesetzt werden (Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung, TIB-VO)

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-3440/2016-88
Ende der Begutachtungsfrist
01.12.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
tourismus@stmk.gv.at
Texte




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