Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Tourismusinteressentenbeiträge festgesetzt werden (Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung, TIB-VO)
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-3440/2016-88
Ende der Begutachtungsfrist 01.12.2017
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at