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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ..…, mit der die Übertragungsverordnung geändert wird

Versendende Stelle
A10
GZ
ABT10-15166/2014-209
Ende der Begutachtungsfrist
03.11.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung10@stmk.gv.at
Texte




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