Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. März 1993 über Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände geändert wird
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-121828/2019-36
Ende der Begutachtungsfrist 27.11.2020
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).