Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] mit der die Verordnung über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten geändert wird
Stelle A8
GZ ABT08-53902/2014-58
Frist (Ende) 01.07.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).