Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12878404/74835624 abrufen.

Verwaltung  Dienststellen  BH's  Kontakt
 

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] mit der die Verordnung über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten geändert wird

Stelle
A8
GZ
ABT08-53902/2014-58
Frist (Ende)
01.07.2022
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 8011 Graz Burgring - Impressum  Datenschutz
System: icomedias

Sollten Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.