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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung des Gebietes „Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach“ (AT2213000) zum Europaschutzgebiet Nr. 15 geändert wird

Stelle
A13
GZ
ABT13-198519/2020-26
Frist (Ende)
14.08.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
naturschutz@stmk.gv.at
Texte

Anlage C:

 https://share-ap.stmk.gv.at
Benutzer: abt13share03
Passwort: LTE1NTc2Nz
gültig bis: 14. August 2024
SFTP-Server: share.stmk.gv.at
SFTP-Port: 2202


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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