Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erklärung des Gebietes „Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach“ (AT2213000) zum Europaschutzgebiet Nr. 15 geändert wird
Stelle A13
GZ ABT13-198519/2020-26
Frist (Ende) 14.08.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: naturschutz@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).