Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten geändert wird
Stelle A8
GZ ABT08-298697/2015-52
Frist (Ende) 11.12.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).