Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der Durchführungsbestimmungen zum Steiermärkischen Schulassistenzgesetz 2023 erlassen werden (Steiermärkische Schulassistenzgesetz-Durchführungsverordnung – StSchAG-DVO)
Stelle A6
GZ ABT06-673406/2022-150
Frist (Ende) 26.01.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: pflichtschulen@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).