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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ....., mit der für die LB 77 – Gaberlstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h erlassen wird

Versendende Stelle
A16
GZ
ABT16-137890/2020-3
Ende der Begutachtungsfrist
16.10.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung16@stmk.gv.at
Texte




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