Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ....., mit der für die LB 77 – Gaberlstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h erlassen wird
Versendende Stelle A16
GZ ABT16-137890/2020-3
Ende der Begutachtungsfrist 16.10.2020
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at