Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ...., mit der für die Gemeinden Bad Gleichenberg, Gnas, Kapfenstein, St. Peter am Ottersbach und Straden ein gemeinsamer Tourismusverband verordnet wird
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-48274/2014-24 | Ende der Begutachtungsfrist 19.01.2018 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at | Texte |
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