Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ..., mit der für die Gemeinden Bad Radkersburg, Halbenrain, Klöch, Mureck und Tieschen ein gemeinsamer Tourismusverband verordnet wird
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-48341/2014-36 | Ende der Begutachtungsfrist 09.11.2018 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at | Texte |
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