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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ....., mit der für die Gemeinden Leoben und Niklasdorf ein gemeinsamer Tourismusverband verordnet wird

Versendende Stelle
ABT12-48276/2014-24
GZ
A12
Ende der Begutachtungsfrist
24.03.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
tourismus@stmk.gv.at
Texte




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