Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ....., mit der für die Gemeinden Leoben und Niklasdorf ein gemeinsamer Tourismusverband verordnet wird
Versendende Stelle ABT12-48276/2014-24
GZ A12
Ende der Begutachtungsfrist 24.03.2017
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at