Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ......., mit der für die Gemeinden Thannhausen und Weiz ein gemeinsamer Tourismusverband verordnet wird
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-48320/2014-28
Ende der Begutachtungsfrist 30.04.2019
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at