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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der Regelungen zur Ermittlung von Geruchszonen in Raumordnungsverfahren und zur Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Tierhaltung im Baubewilligungsverfahren festgelegt werden (Steiermärkische Geruchsimmissionsverordnung 2023)

Stelle
A13
GZ
ABT13-933/2023-8
Frist (Ende)
07.12.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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