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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der Weinbaurieden festgelegt werden (Stmk. Weinbaurieden-Verordnung)

Stelle
A10
GZ
ABT10-254922/2021-459
Frist (Ende)
13.01.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung10@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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