Wenn Sie diesen Newsletter nicht richtig dargestellt sehen, können Sie ihn direkt unter https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12809658/74835624 abrufen.

Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit welcher für die Landesstraße L 114 – Schanzsattelstraße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Fahrten nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) und Kraftfahrliniengesetz (KflG) erlassen wird

Versendende Stelle
A16
GZ
ABT16-279255/2020-7
Ende der Begutachtungsfrist
15.01.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung16@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






Sollten Sie keinen Newsletter mehr erhalten wollen, klicken Sie bitte hier.