Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit welcher für die Landesstraße L 114 – Schanzsattelstraße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Fahrten nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) und Kraftfahrliniengesetz (KflG) erlassen wird
Versendende Stelle A16
GZ ABT16-279255/2020-7
Ende der Begutachtungsfrist 15.01.2021
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).