Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit welcher für die Landesstraße B 72 – Weizer Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Omnibusse erlassen wird
Versendende Stelle A16
GZ ABT16-2767/2019-71
Ende der Begutachtungsfrist 14.06.2021
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).