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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit welcher für die Landesstraße B 72 – Weizer Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Omnibusse erlassen wird

Versendende Stelle
A16
GZ
ABT16-2767/2019-71
Ende der Begutachtungsfrist
14.06.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung16@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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