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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit welcher für die Landesstraße B 77 – Gaberl Straße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht ausgenommen Omnibusse erlassen wird
| Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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