Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Aufgaben und Organe der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (StKBBG-Aufsichtsverordnung)
Stelle A6
GZ ABT06-530/2020-95
Frist (Ende) 14.06.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: kin@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).