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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Aufgaben und Organe der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (StKBBG-Aufsichtsverordnung)

Stelle
A6
GZ
ABT06-530/2020-95
Frist (Ende)
14.06.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
kin@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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