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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Bestimmung des Ortsgebietes Auen

Versendende Stelle
A16
GZ
ABT16-228998/2021-12
Ende der Begutachtungsfrist
24.09.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung16@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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