Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ….. über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbandes für: Erzberg-Leoben, Gesäuse, Hochsteiermark, Murau, Murtal, Oststeiermark, Region Graz, Schladming-Dachstein, Südsteiermark und Thermen- & Vulkanland
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-121828/2019-36 | Ende der Begutachtungsfrist 27.11.2020 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at | Texte |
| Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz). |
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