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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ….. über die Bildung des mehrgemeindigen Tourismusverbandes für: Erzberg-Leoben, Gesäuse, Hochsteiermark, Murau, Murtal, Oststeiermark, Region Graz, Schladming-Dachstein, Südsteiermark und Thermen- & Vulkanland

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-121828/2019-36
Ende der Begutachtungsfrist
27.11.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
tourismus@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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