Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Entschädigung der beauftragten Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 4 LMSVG (Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2022-StFlUEV 2022)
Stelle A8
GZ ABT08-425867/2022-25
Frist (Ende) 27.09.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).