Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung der südlich gelegenen Talbereiche der Göstlinger Alpen (AT2241000) zum Europaschutzgebiet Nr. 56
Stelle A13
GZ ABT13-198090/2020-17
Frist (Ende) 11.10.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: naturschutz@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).