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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung des Oberlaufes des Schirningbaches mit Zubringerbächen sowie Unterlaufes des Enzenbaches (AT2252000) zum Europaschutzgebiet Nr. 57

Stelle
A13
GZ
ABT13-198088/2020-20
Frist (Ende)
03.05.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
naturschutz@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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