Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung des Oberlaufes des Schirningbaches mit Zubringerbächen sowie Unterlaufes des Enzenbaches (AT2252000) zum Europaschutzgebiet Nr. 57
Stelle A13
GZ ABT13-198088/2020-20
Frist (Ende) 03.05.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: naturschutz@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).