Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).
Der Übersichtsplan (Anlage 1) sowie die Detailpläne (Anlage 2) können unter folgendem Link bis zum 09. Oktober 2023 abgerufen werden: