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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung von Teilen des Hochwechsels (AT2235000) zum Europaschutzgebiet Nr. 53

Stelle
A13
GZ
ABT13-198096/2020-19
Frist (Ende)
11.10.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
naturschutz@stmk.gv.at
Texte

Anlage 2:

 https://share-ap.stmk.gv.at

Benutzer: abt13share06
Passwort: LTEzODk0MT
gültig bis: 25.10.2024
SFTP-Server: share.stmk.gv.at
SFTP-Port: 2202



Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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