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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2022

Versendende Stelle
A8
GZ
ABT08-58152/2014-212
Ende der Begutachtungsfrist
02.03.2022
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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