Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […] über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2022
Versendende Stelle A8
GZ ABT08-58152/2014-212
Ende der Begutachtungsfrist 02.03.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).