Verordnung der Steiermär kischen Landesregierung vom … über die Festsetzu ng des Eurowertes je LKF -Punkt sowie der Pflegeg ebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fonds krankenanstalten ausgeno mmen Landeskrankenanstal ten ab dem Jahr 2020
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Fondskrankenanstalten ausgenommen Landeskrankenanstalten ab dem Jahr 2020
Versendende Stelle A8
GZ ABT08-58152/2014-176
Ende der Begutachtungsfrist 29.04.2020
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: sanitaetsrecht@stmk.gv.at