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Verfassungsdienst



Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festsetzung des Kurbezirkes „Luftkurort Grundlsee“

Versendende Stelle
A8
GZ
ABT08-17489/2017-12
Ende der Begutachtungsfrist
04.05.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Texte




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