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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von Steiermark vom […] mit welcher auf der Bahnhofstraße zwischen Wundschuh und Wildon eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein Überholverbot erlassen wird

Stelle
A16
GZ
ABT16-431234/2021-15
Frist (Ende)
14.10.2022
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
abteilung16@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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