Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von Steiermark vom […] mit welcher auf der Bahnhofstraße zwischen Wundschuh und Wildon eine Geschwindigkeitsbeschränkung und ein Überholverbot erlassen wird
Stelle A16
GZ ABT16-431234/2021-15
Frist (Ende) 14.10.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).