Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von Steiermark vom […], mit der die Durchführung von Förderungsmaßnahmen der Landwirtschaftskammer Steiermark und der Steiermärkischen Landarbeiterkammer übertragen wird (Land- und forstwirtschaftliche Übertragungsverordnung)
Stelle A10
GZ ABT10-15166/2014-272
Frist (Ende) 16.03.2023
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung10@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).