Verordnung der Stmk. LReg., mit der Tourismusgemeinden gemäß § 4 Abs. 3 Stmk. Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung 57/2014 einen gemeinsamen Tourismusverband „Tourismusregion Murau“ bilden
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-48316/2014-28 | Ende der Begutachtungsfrist 03.09.2019 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: tourismus@stmk.gv.at | Texte |
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