Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ... 2018 über die Festlegung von Rauchfangkehrerhöchsttarifen für die Steiermark (Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 – StRHV 2018)
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-46808/2014-48 | Ende der Begutachtungsfrist 08.06.2018 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at | Texte |
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