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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ... 2018 über die Festlegung von Rauchfangkehrerhöchsttarifen für die Steiermark (Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 – StRHV 2018)

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46808/2014-48
Ende der Begutachtungsfrist
08.06.2018
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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