Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt werden (Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025)
Stelle A10
GZ ABT10-9453/2017-51
Frist (Ende) 25.03.2025
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung10@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).