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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom […], mit der die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 geändert wird

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46808/2014-107
Ende der Begutachtungsfrist
01.12.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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