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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ......., mit der die Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008 geändert wird

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46629/2014-3
Ende der Begutachtungsfrist
21.11.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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