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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom [...], mit der die VBA-Verordnung IG-L Steiermark geändert wird

Versendende Stelle
A13
GZ
ABT13-338324/2021-4
Ende der Begutachtungsfrist
07.12.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
naturschutz@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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