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Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom […], mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Graz und dem Gebiet des politischen Bezirkes Graz-Umgebung festgelegt werden geändert wird

Stelle
A12
GZ
ABT12-46621/2014-94
Frist (Ende)
16.01.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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