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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …, mit der die Verordnung über die Festsetzung des Tarifs für das Taxigewerbe für die Steiermark ausgenommen des Gebietes der Landeshauptstadt Graz und des Gebietes des politischen Bezirkes Graz-Umgebung geändert wird

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46621/2014-68
Ende der Begutachtungsfrist
19.04.2021
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte


Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).






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