Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ..... über die Festsetzung des Tarifs für das Taxigewerbe auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Graz und dem Gebiet des politischen Bezirkes Graz-Umgebung
Versendende Stelle A12 | GZ ABT12-46621/2014-22 | Ende der Begutachtungsfrist 16.12.2016 | Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at | Texte |
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