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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ..... über die Festsetzung des Tarifs für das Taxigewerbe auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Graz und dem Gebiet des politischen Bezirkes Graz-Umgebung

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46621/2014-22
Ende der Begutachtungsfrist
16.12.2016
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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