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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen (Stmk. Badegewässer-Hygieneverordnung 2020 – StBHygVO 2020)

Versendende Stelle
A8
GZ
ABT08-114472/2019-11
Ende der Begutachtungsfrist
12.03.2020
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
sanitaetsrecht@stmk.gv.at
Texte




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