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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom über die Ladenöffnungszeiten anlässlich der „Langen Nacht“ am 13. Juli 2017 in Schladming

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-49670/2014-28
Ende der Begutachtungsfrist
29.06.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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