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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …………………. über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des „Narzissenfestes“ am 29. Mai 2016 in Bad Aussee

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-49715/2014-7
Ende der Begutachtungsfrist
07.04.2016
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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