Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …………………. über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des „Narzissenfestes“ am 29. Mai 2016 in Bad Aussee
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-49715/2014-7
Ende der Begutachtungsfrist 07.04.2016
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at