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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ....... über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des „Narzissenfestes“ am 2. Juni 2019 in Bad Aussee

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-49715/2014-36
Ende der Begutachtungsfrist
11.04.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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