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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ……………… über die Ladenöffnungszeiten anlässlich der „12. Liezener Shopping-Night“ am 3. Juni 2016

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-49684/2014-7
Ende der Begutachtungsfrist
07.04.2016
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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