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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ..... über die Ladenöffnungszeiten anlässlich der „Langen Nacht“ am 11. Juli 2019 in Schladming

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-49670/2014-49
Ende der Begutachtungsfrist
31.05.2019
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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