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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom ..... über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Einkaufsnacht“ am 6. Mai 2016 in Gleisdorf

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46803/2014-21
Ende der Begutachtungsfrist
15.04.2016
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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