Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …. über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Einkaufsnacht“ am 6. Mai 2022 in Gleisdorf
Versendende Stelle A12
GZ ABT12-46803/2014-128
Ende der Begutachtungsfrist 22.04.2022
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: wirtschaft@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).