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Verfassungsdienst



Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Einkaufsnacht“ am 12. Mai 2017 in Gleisdorf

Versendende Stelle
A12
GZ
ABT12-46803/2014-38
Ende der Begutachtungsfrist
20.04.2017
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
wirtschaft@stmk.gv.at
Texte




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